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AGB

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizerischem Recht.
Änderungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden. Die AGB der Firma ABAG gelten bis auf Widerruf. Die AGB von ABAG stehen der aktuellen SIA-Norm 118 vor. Der Besteller / Kunde anerkennt mit Erteilung des Auftrages in schriftlicher und / oder mündlicher Form, die AGB des Beauftragten. 
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle davon wird eine Bestimmung vereinbart, die der wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommt.

2. Offerten, Angebote 

Offerten und Angebote (schriftlich oder mündlich), haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Besteller / Kunde anerkennt Mehrkosten von 10% bei notwendigem Mehraufwand, ohne vorangegangene Absprache. Mehrkosten bei Offerten und Angebote (schriftlich und / oder mündlich) von mehr als 10% sind nach Absprache mit dem Besteller / Kunde auf Grund fehlender Einsicht in das Abwasser-System möglich. Dies kann auf Grund von unbekanntem Inhalt, dessen Konsistenz und / oder Zustand der Leitungen vorkommen. Das gleiche gilt für fehlende Pläne und / oder Leitungen, die bei Angebotsabgabe nicht bekannt oder ersichtlich waren. 

3. Termine 

Der Besteller / Kunde ist verpflichtet, der beauftragten Firma, das notwendige Arbeitswasser und / oder Arbeitsstrom, kostenlos für die Dauer des Einsatzes zur Verfügung zu stellen. Die Zufahrt, bzw. der Zugang zum Objekt, zu den notwendigen Haustechnik-Systemen und Räumen muss gewährleistet sein, damit keine unnötigen Mehrkosten anfallen und die bestellte Dienstleistung erbracht werden kann. Die Zutritts-Bewilligung zu fremdem Grund, muss wenn notwendig vorhanden sein. 

Ist die Durchführung der Arbeiten aufgrund Verschuldens des Bestellers / Kunden (z.B. Kundenabwesenheit, Nichtzugänglichkeit der Leigenschaft) trotz schriftlicher Terminvereinbarung nicht möglich, so ist ABAG berechtigt eine Anfahrtspauschale in Höhe von CHF 149.00 je eingesetzem Fahrzeug zu verrechnen.

4. Widerrufsrecht

Der Widerruf eines mündlich oder schriftlich erteilten Auftrages ist jederzeit möglich. Ein Wiederruf kürzer als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn verursacht Arbeitsausfall. Die angefallenen Unkosten können dem Besteller / Kunde gemäss OR weiterverrechnet werden.

5. Preise

Preise verstehen sich in der Regel exkl. Material- und Deponiekosten, sowie exkl. der MWST. Bei Nachteinsätzen werden Pikett-Zuschläge erhoben. Preisanpassungen finden am Jahresende statt. Angefangene Aufträge werden zum alten Tarif fertiggestellt. Sofern zwischen Auftragserteilung und Ausführung mehr als 6 Monate liegen, ist ABAG zu Preisanpassungen berechtigt. Konditionen sowie spezielles sind vom Besteller / Kunde anzufragen.

6. Konditionen 

Bei Arbeiten mit einem Auftragswert unter 10'000.00 CHF ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen zu leisten, bei Aufträgen darüber beträgt das Zahlungsziel 30 Tage netto. Die beauftragte Firma ist jederzeit ohne Begründung berechtigt, eine à-conto-Zahlung in der Höhe von 60% der bereits erbrachten Leistungen, ohne Fristen einzufordern. Die von der beauftragten Firma erbrachten Dienstleistungen gelten als sofort geschuldet. Die gewährten Zahlungs-Konditionen sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung werden ab Fälligkeitsdatum 5% Verzugszins verrechnet. 

7. Bonität 

Stellt der Beauftragte während der Ausführung der bestellten Dienstleistung fest, dass der Besteller / Kunde zahlungsunfähig und / oder zahlungsunwillig ist, so ist der Beauftragte berechtigt, sämtliche Arbeiten sofort einzustellen. Wird innert gesetzter Frist keine Zahlung in der Höhe der aktuellen Leistung erbracht, so kann der Beauftragte fristlos und unbeschadet vom Auftrag zurücktreten. Der Beauftragte ist berechtigt Schadensersatz- Forderungen geltend zu machen. 

8. Verschiedenes 

Der Besteller / Kunde hat die erbrachte Dienstleistung selbst zu prüfen. Werkmängel sind innert 10 Werktagen schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. Nach Ablauf der Reklamationsfrist gilt die erbrachte Dienstleistung als korrekt ausgeführt. Der Besteller / Kunde ist danach in jedem Fall zur pünktlichen Zahlung verpflichtet. Der Werklohn darf bei Reklamationen oder allfällig vom Beauftragten verursachten Schäden, weder gegenverrechnet noch einbehalten werden. 

9. Arbeitsweise 

Der Beauftragte verpflichtet sich zur Sorgfalt. Er verpflichtet sich ebenso zu qualifizierten Mitarbeitern, hohem Ausbildungs-Standard und bester Qualität, sowie modernes und leistungsfähiges Equipment. Der Beauftragte arbeitet nach SUVA Richtlinien. Bei bekannten Risiko-Arbeiten, wird der Besteller/Kunde über mögliche Beschädigungen am zu bearbeitenden Teil rechtzeitig informiert. Bei Saugarbeiten wird das Sauggut gesetzeskonform in der nächst gelegenen, offiziellen Deponie entsorgt. Mit Standzeiten bei Deponiefahrten muss gerechnet werden. Die angefallenen Deponiekosten werden dem Besteller/Kunde weiter verrechnet. 

10. Haftung 

Für Beschädigungen am Rohrsystem, sofern diese nicht einsehbar sind, übernehmen wir keine Haftung. Keine Garantie oder Haftung auf Rohrsysteme, die nicht intakt, falsch verlegt oder schadhaft sind. Für Verstopfungen, durch nicht bekannte Gegenstände, die auf Grund Ihrer Grösse und Eigenschaft, nach Reinigung durch uns Folgeschäden verursachen, übernehmen wir keine Haftung. Keine Haftung bei beauftragten Risiko-Arbeiten, bei denen Schäden am zu bearbeitenden Teil entstehen können. 

11. Informationen

Beide Parteien sind verpflichtet Informationen, die der vertragsmässigen Erfüllung zu Gute kommen, rechtzeitig der anderen Partei weiterzugeben. (Behörden, Auflagen, Vorschriften, technische Probleme etc.) 

12. Garantie 

Garantie bei Rohrreinigungs-Arbeiten wird nur gewährleistet, sofern die gereinigten Leitungen mittels Kanal-TV auf Zustand und Funktion per Sichtkontrolle überprüft werden durften. Die Dichtheit der kontrollierten Leitung mittels Sichtkontrolle ist nicht gewährleistet. Dichtheits-Garantie wird nur bei beauftragter  Druckprüfung nach SIA-Norm gewährleistet. 

13. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Sitz der beauftragten Firma. 

ABAG 
Ablauf- und Rohrreinigungs AG 
Juni 2022